Aufbewahrungsfristen für geschäftliche E-Mails

von Oliver Regelmann
Rechtsanwalt Sanjay Bakshi schreibt Im Law-Blog einen mehrteiligen Artikel über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Handelsbriefe und die Frage, wie sich dies auf die Aufbewahrung von E-Mails auswirkt. Teil Eins beschäftigt sich mit den Anforderungen des Handelsrechts.

Eine Grundfrage bei dem Thema ist ja, welche Mails denn tatsächlich als geschäftlich relevant bzw. als Handelsbrief zu werten sind. Die Antwort ist einfach:

Sechs Jahre beträgt hiernach auch die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht für Email-Nachrichten, die Handelsbriefe sind. Meines Erachtens ist es schon aus organisatorischen Gründen nicht zu empfehlen, den Versuch der Unterscheidung zu unternehmen: Email-Nachrichten sollten mit Ausnahme rein privater Nachrichten sämtlich mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden.

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